AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Steiermark-Card
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
Rechtsbeziehung zwischen den Inhabern einer "Steiermark-Card", in
der Folge "Inhaber" genannt, und dem Verein Interessensgemeinschaft
Steiermark Card ZVR Zahl 569135687 Buchberg 50, 8223
Stubenberg/See.
1. Allgemeines
Die "Steiermark-Card" ist eine Barcode-Karte im
Scheckkartenformat, die den Inhaber berechtigt, touristische
Leistungen ohne weiteres Entgelt in Anspruch zu nehmen. Gegen
Bezahlung einer einmaligen Pauschale erhält der Inhaber das Recht,
die Leistungen der teilnehmenden Partnerbetriebe der
Steiermark-Card in Anspruch zu nehmen.
2. Inhaber
Inhaber der Steiermark-Card ist jene Person, welche eine gültige
und auf ihren Namen registrierte Steiermark-Card besitzt. Diese ist
nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die
Weitergabe der Steiermark-Card an Dritte ist nicht erlaubt, sodass
die Leistungen, welche dem Inhaber angeboten werden, auch nur von
diesem konsumiert werden können.
3. Leistungsübersicht
Die Leistungen, welche der Inhaber in Anspruch nehmen kann,
ergeben sich aus dem Steiermark-Card-Katalog bzw. der Website
www.steiermark-card.net. Es handelt sich dabei in erster Linie um
die Inanspruchnahme von touristischen Leistungen wie z.B.
Eintritten, Beförderungsleistungen oder Ähnlichem. Allfällige
Vergünstigungen für den Inhaber für Leistungen, welche nicht von
der Steiermark- Card umfasst sind (z.B. Rabatte für
Begleitpersonen), sind ebenfalls im Katalog bzw. der vorgenannten
Website ersichtlich.
4. Leistungen
Der Inhaber erwirbt mit dem Kauf der Steiermark-Card das Recht,
die von den Partnerbetrieben zur Verfügung gestellten Leistungen in
jenem Umfang in Anspruch zu nehmen, wie sich dieser aus dem
Prospekt bzw. der Website ergibt. Die Gültigkeitsdauer der
Steiermark-Card umfasst den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. jeden
Jahres. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Inhaber berechtigt,
während der jeweiligen Öffnungs- bzw. Betriebszeiten des
Partnerbetriebes dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei dem
Partnerbetrieb die Entscheidung obliegt, ob dessen Leistung
einmalig oder unbeschränkt in Anspruch genommen werden dürfen.
Sollten sich Beschränkungen des Leistungsumfanges bei einzelnen Partnerbetrieben ergeben oder Leistungen entfallen, steht dem Inhaber kein Ersatz oder Preisminderungsrecht zu. Dies gilt auch für den Fall, dass die Vereinbarung zwischen der Steiermark-Card und einem Partnerbetrieb, aus welchem Grunde auch immer, während der Saison (01.04. bis 31.10.) aufgelöst werden sollte. Insbesondere nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass Einschränkungen der Leistungen z. B. witterungsbedingt oder aufgrund technischer Gebrechen auftreten können.
Ebenfalls besteht kein Ersatzanspruch, wenn seitens eines Partnerbetriebes die Erbringung einer Leistung aus Gründen verweigert wird, welche in der Person des Inhabers liegen.
Da die Steiermark-Card nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass ein Partnerbetrieb seine Leistung verweigern kann, wenn ein entsprechender Lichtbildausweis nicht vorgelegt wird.
Der Inhaber nimmt zur Kenntnis,
dass die Steiermark-Card für den Sommertourismus konzipiert ist,
sodass eine Nutzung der teilnehmenden Seilbahnbetriebe unter
Mitnahme von Wintersportgeräten nicht erlaubt ist. Dies bezieht
sich insbesondere auf die auslaufende Wintersaison, soweit ein
Schibetrieb noch aufrecht ist.
5. Haftung
Der Inhaber nimmt sämtliche Leistungen direkt vom Partnerbetrieb
der Steiermark- Card in Anspruch. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis,
dass die Steiermark-Card ein Instrument der Bezahlung der in
Anspruch genommenen Leistung darstellt. Sohin kommt der
entsprechende Vertrag zur Leistungserbringung zwischen dem
Partnerbetrieb und dem Inhaber zustande, sodass sämtliche
Ansprüche, welche aus einer Schlecht- oder Minderleistung dem
Inhaber allenfalls zustehen, gegen den Partnerbetrieb geltend
gemacht werden müssen. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Haftungs-,
Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen einen
Partnerbetrieb und der Verein Interessensgemeinschaft
Steiermark-Card ist diesbezüglich völlig schad- und klaglos
zu halten.
6. Missbrauch und Verlust
Bei Verlust oder Diebstahl der Steiermark-Card ist dies vom
Inhaber umgehend zu melden. Ein Anspruch auf Ersatz der
Steiermark-Card besteht nicht. Soweit eine eindeutige Zuordnung der
Steiermark Card technisch möglich ist, wird sich der Verein
Interessensgemeinschaft Steiermark-Card jedoch um einen Ersatz
bemühen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Steiermark-Card,
insbesondere bei Weitergabe an Dritte, ist der Verein
Interessensgemeinschaft Steiermark-Card sowie auch jeder
Partnerbetrieb berechtigt, die Karte einzuziehen. Ein Anspruch auf
Ersatz besteht nicht. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche
seitens des Partnerbetriebes oder des Vereines
Interessensgemeinschaft Steiermark-Card bleiben davon
unberührt.
7. Preise und Ermäßigungen
Der Preis für die Steiermark-Card und allfällige Ermäßigungen
ergeben sich aus den im Prospekt bzw. auf der Website
veröffentlichten Preislisten. Eine Anpassung des Preises bzw.
Änderung der Preisliste oder Einführung neuer Ermäßigungen oder
auch die Streichung von Ermäßigungen führt zu keinen wie immer
gearteten Ansprüchen gegen die Steiermark-Card. Kinderkarten gelten
für das Alter zwischen 4-15 Jahren mit Stichtag 1. April. Sofern
ein Partnerbetrieb für Kinder unter 4 Jahren einen Eintritt
vorsieht, ist dieser direkt mit dem Partnerbetrieb zu verrechnen.
Ab dem 3. Kind ist die Steiermark-Card gratis. Ein Nachweis, dass
dieses im selben Haushalt wie der Steiermark-Card-Besitzer lebt,
ist über den Steirischen Familienpass oder einen Meldezettel an der
Verkaufsstelle zu erbringen.
8. Datenschutz
Der Verein Interessensgemeinschaft Steiermark Card ist berechtigt,
die ihm vom Karteninhaber im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur
Kenntnis gebrachten Daten sowie auch die aus der Benützung der
Karte gewonnenen Daten für Zwecke der Bewerbung touristischer
Angebote durch Zusendung per Post, Fax, SMS oder E-Mail und für
touristische Auswertungen sowie zur Abstimmung mit Ausflugszielen
und zur Weiterentwicklung und Optimierung der Steiermark-Card
hinsichtlich der bevorzugten Leistungen, bevorzugten Tageszeit zu
verarbeiten und zu verwenden, wozu der Inhaber seine ausdrückliche
Zustimmung erteilt. Der Inhaber erteilt auch seine Zustimmung zur
Weitergabe dieser Daten an die Partnerbetriebe, welche ebenfalls
berechtigt sind, diese Daten zu Werbezwecken zu verwenden und
Werbung auch mittels Massensendungen wie Post, Fax, SMS oder
E-Mail, vorzunehmen. Die Inhaber erteilen weiters ihre Zustimmung,
dass die aggregierten Nutzungsdaten auch den Partnerbetrieben zur
Verfügung gestellt werden. Diese aggregierten Nutzungsdaten dürfen
auch den Medienpartnern zur Verfügung gestellt werden.
Mitglieder des Vorteilsclubs der
Kleinen Zeitung erteilen ihre Zustimmung, dass deren Name,
Geburtsdatum sowie deren Kontaktdaten an die Kleine Zeitung
weitergegeben werden, wobei sie sich auch mit der Verwendung dieser
Daten für Werbezwecke einverstanden erklären. Der Karteninhaber ist
berechtigt, diese Zustimmungserklärung jederzeit zu
widerrufen.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirkung
der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine unwirksame
Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung
zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung
entspricht.
10. Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag zu diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Für allfällige weitere
Vereinbarungen wird die Schriftform vereinbart. Als Gerichtsstand
wird zwischen den Parteien Graz vereinbart.
Jänner 2013

