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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Steiermark-Card

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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen den Inhabern einer "Steiermark-Card", in der Folge "Inhaber" genannt, und dem Verein Interessensgemeinschaft Steiermark Card ZVR Zahl 569135687 Buchberg 50, 8223 Stubenberg/See.

1. Allgemeines

Die "Steiermark-Card" ist eine Barcode-Karte im Scheckkartenformat, die den Inhaber berechtigt, touristische Leistungen ohne weiteres Entgelt in Anspruch zu nehmen. Gegen Bezahlung einer einmaligen Pauschale erhält der Inhaber das Recht, die Leistungen der teilnehmenden Partnerbetriebe der Steiermark-Card in Anspruch zu nehmen.

2.  Inhaber

Inhaber der Steiermark-Card ist jene Person, welche eine gültige und auf ihren Namen registrierte Steiermark-Card besitzt. Diese ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die Weitergabe der Steiermark-Card an Dritte ist nicht erlaubt, sodass die Leistungen, welche dem Inhaber angeboten werden, auch nur von diesem konsumiert werden können.

3. Leistungsübersicht

Die Leistungen, welche der Inhaber in Anspruch nehmen kann, ergeben sich aus dem Steiermark-Card-Katalog bzw. der Website www.steiermark-card.net. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Inanspruchnahme von touristischen Leistungen wie z.B. Eintritten, Beförderungsleistungen oder Ähnlichem. Allfällige Vergünstigungen für den Inhaber für Leistungen, welche nicht von der Steiermark- Card umfasst sind (z.B. Rabatte für Begleitpersonen), sind ebenfalls im Katalog bzw. der vorgenannten Website ersichtlich.

4. Leistungen

Der Inhaber erwirbt mit dem Kauf der Steiermark-Card das Recht, die von den Partnerbetrieben zur Verfügung gestellten Leistungen in jenem Umfang in Anspruch zu nehmen, wie sich dieser aus dem Prospekt bzw. der Website ergibt. Die Gültigkeitsdauer der Steiermark-Card umfasst den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. jeden Jahres. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Inhaber berechtigt, während der jeweiligen Öffnungs- bzw. Betriebszeiten des Partnerbetriebes dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei dem Partnerbetrieb die Entscheidung obliegt, ob dessen Leistung einmalig oder unbeschränkt in Anspruch genommen werden dürfen.

Sollten sich Beschränkungen des Leistungsumfanges bei einzelnen Partnerbetrieben ergeben oder Leistungen entfallen, steht dem Inhaber kein Ersatz oder Preisminderungsrecht zu. Dies gilt auch für den Fall, dass die Vereinbarung zwischen der Steiermark-Card und einem Partnerbetrieb, aus welchem Grunde auch immer, während der Saison (01.04. bis 31.10.) aufgelöst werden sollte. Insbesondere nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass Einschränkungen der Leistungen z. B. witterungsbedingt oder aufgrund technischer Gebrechen auftreten können.

Ebenfalls besteht kein Ersatzanspruch, wenn seitens eines Partnerbetriebes die Erbringung einer Leistung aus Gründen verweigert wird, welche in der Person des Inhabers liegen.

Da die Steiermark-Card nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass ein Partnerbetrieb seine Leistung verweigern kann, wenn ein entsprechender Lichtbildausweis nicht vorgelegt wird.

Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Steiermark-Card für den Sommertourismus konzipiert ist, sodass eine Nutzung der teilnehmenden Seilbahnbetriebe unter Mitnahme von Wintersportgeräten nicht erlaubt ist. Dies bezieht sich insbesondere auf die auslaufende Wintersaison, soweit ein Schibetrieb noch aufrecht ist.

5. Haftung

Der Inhaber nimmt sämtliche Leistungen direkt vom Partnerbetrieb der Steiermark- Card in Anspruch. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Steiermark-Card ein Instrument der Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistung darstellt. Sohin kommt der entsprechende Vertrag zur Leistungserbringung zwischen dem Partnerbetrieb und dem Inhaber zustande, sodass sämtliche Ansprüche, welche aus einer Schlecht- oder Minderleistung dem Inhaber allenfalls zustehen, gegen den Partnerbetrieb geltend gemacht werden müssen. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Haftungs-, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen einen Partnerbetrieb und der Verein Interessensgemeinschaft Steiermark-Card ist  diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.

6. Missbrauch und Verlust

Bei Verlust oder Diebstahl der Steiermark-Card ist dies vom Inhaber umgehend zu melden. Ein Anspruch auf Ersatz  der Steiermark-Card besteht nicht. Soweit eine eindeutige Zuordnung der Steiermark Card technisch möglich ist, wird sich der Verein Interessensgemeinschaft Steiermark-Card jedoch um einen Ersatz bemühen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Steiermark-Card, insbesondere bei Weitergabe an Dritte, ist der Verein Interessensgemeinschaft Steiermark-Card sowie auch jeder Partnerbetrieb berechtigt, die Karte einzuziehen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens des Partnerbetriebes oder des Vereines Interessensgemeinschaft Steiermark-Card bleiben davon unberührt.

7. Preise und Ermäßigungen

Der Preis für die Steiermark-Card und allfällige Ermäßigungen ergeben sich aus den im Prospekt bzw. auf der Website veröffentlichten Preislisten. Eine Anpassung des Preises bzw. Änderung der Preisliste oder Einführung neuer Ermäßigungen oder auch die Streichung von Ermäßigungen führt zu keinen wie immer gearteten Ansprüchen gegen die Steiermark-Card. Kinderkarten gelten für das Alter zwischen 4-15 Jahren mit Stichtag 1. April. Sofern ein Partnerbetrieb für Kinder unter 4 Jahren einen Eintritt vorsieht, ist dieser direkt mit dem Partnerbetrieb zu verrechnen. Ab dem 3. Kind ist die Steiermark-Card gratis. Ein Nachweis, dass dieses im selben Haushalt wie der Steiermark-Card-Besitzer lebt, ist über den Steirischen Familienpass oder einen Meldezettel an der Verkaufsstelle zu erbringen.

8. Datenschutz
Der Verein Interessensgemeinschaft Steiermark Card ist berechtigt, die ihm vom Karteninhaber im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gebrachten Daten sowie auch die aus der Benützung der Karte gewonnenen Daten für Zwecke der Bewerbung touristischer Angebote durch Zusendung per Post, Fax, SMS oder E-Mail und für touristische Auswertungen sowie zur Abstimmung mit Ausflugszielen und zur Weiterentwicklung und Optimierung der Steiermark-Card hinsichtlich der bevorzugten Leistungen, bevorzugten Tageszeit zu verarbeiten und zu verwenden, wozu der Inhaber seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Der Inhaber erteilt auch seine Zustimmung zur Weitergabe dieser Daten an die Partnerbetriebe, welche ebenfalls berechtigt sind, diese Daten zu Werbezwecken zu verwenden und Werbung auch mittels Massensendungen wie Post, Fax, SMS oder E-Mail, vorzunehmen. Die Inhaber erteilen weiters ihre Zustimmung, dass die aggregierten Nutzungsdaten auch den Partnerbetrieben zur Verfügung gestellt werden. Diese aggregierten Nutzungsdaten dürfen auch den Medienpartnern zur Verfügung gestellt werden.

Mitglieder des Vorteilsclubs der Kleinen Zeitung erteilen ihre Zustimmung, dass deren Name, Geburtsdatum sowie deren Kontaktdaten an die Kleine Zeitung weitergegeben werden, wobei sie sich auch mit der Verwendung dieser Daten für Werbezwecke einverstanden erklären. Der Karteninhaber ist berechtigt, diese Zustimmungserklärung jederzeit zu widerrufen.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirkung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung entspricht.

10. Sonstige Bestimmungen

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Für allfällige weitere Vereinbarungen wird die Schriftform vereinbart. Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien Graz vereinbart.


Jänner 2013