Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen den Inhabern einer „Steiermark-Card“, in der Folge „Inhaber“ genannt, und der Steiermark-Card GmbH, Business Park 4, 1. Stock, 8200 Gleisdorf.
1. Allgemeines
Die „Steiermark-Card“ ist eine Barcode-Karte im Scheckkartenformat, die den Inhaber berechtigt, touristische Leistungen der Partnerbetriebe im angebotenen Umfang in Anspruch zu nehmen. Gegen Bezahlung einer einmaligen Pauschale erhält der Inhaber das Recht, die Leistungen der teilnehmenden Partnerbetriebe der Steiermark-Card in der Saison des Kaufes bzw. bei Zeitkarten während der Gültigkeitsdauer in Anspruch zu nehmen.
2. Inhaber
Inhaber der Steiermark-Card ist jene Person, welche eine gültige und auf ihren Namen personalisierte Steiermark-Card besitzt. Der Inhaber ist verpflichtet, diese Personalisierung umgehend nach Erwerb, jedenfalls aber vor der ersten Verwendung durch Ausfüllen seiner Personaldaten auf den dafür vorgesehenen Feldern vorzunehmen. Die Steiermark-Card ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Die Weitergabe der Steiermark-Card an Dritte ist nicht erlaubt, sodass die Leistungen, welche dem Inhaber angeboten werden, auch nur von diesem konsumiert werden können. Bei Verwendung der Steiermark-Card ohne durchgeführte Personalisierung ist dies eine missbräuchliche Verwendung.
3. Leistungsübersicht
Die Leistungen, welche der Inhaber in Anspruch nehmen kann, ergeben sich aus dem Steiermark-Card-Katalog bzw. der Website www.steiermark-card.net. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Inanspruchnahme von touristischen Leistungen, wie z.B. Eintritten, Beförderungsleistungen oder Ähnlichem.
4. Leistungen
Der Inhaber erwirbt mit dem Kauf der Steiermark-Card das Recht, die von den Partnerbetrieben zur Verfügung gestellten Leistungen in jenem Umfang in Anspruch zu nehmen, wie sich dieser aus dem Steiermark-Card-Katalog bzw. der Website ergibt. Soweit es „Bonuspartner“ oder andere Kooperationspartner gibt, berechtigt die Karte auch zur Inanspruchnahme der von diesem zur Verfügung gestellten Vergünstigungen, auch wenn diese außerhalb des Gültigkeitszeitraumes der Steiermark-Card liegt. Die Gültigkeitsdauer der Steiermark-Card umfasst den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. jeden Jahres. Sollte es zeitlich befristete Karten geben, erstreckt sich der Gültigkeitszeitraum auf diese verkürzte Geltungsdauer. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Inhaber berechtigt, während der jeweiligen Öffnungs- bzw. Betriebszeiten des Partnerbetriebes dessen Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei dem Partnerbetrieb die Entscheidung obliegt, ob dessen Leistung einmalig oder unbeschränkt in Anspruch genommen werden darf. Sollten sich Beschränkungen des Leistungsumfanges bei einzelnen Partnerbetrieben ergeben oder Leistungen entfallen, steht dem Inhaber kein Ersatz oder Preisminderungsrecht zu. Dies gilt beispielsweise auch bei Einstellung oder Einschränkung des Betriebes aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Anordnung. Dies gilt weiters für den Fall, dass die Vereinbarung zwischen der Steiermark-Card und einem Partnerbetrieb, aus welchem Grunde auch immer, während der Saison (01.04. bis 31.10.) aufgelöst werden sollte. Insbesondere nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass Einschränkungen der Leistungen z. B. witterungsbedingt oder aufgrund technischer Gebrechen auftreten können. Weiters nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass Leistungen Aufgrund von Kapazitätsauslastung nicht in Anspruch genommen werden können. Ebenfalls besteht kein Ersatzanspruch, wenn seitens eines Partnerbetriebes die Erbringung einer Leistung aus Gründen verweigert wird, welche in der Person des Inhabers liegen. Da die Steiermark-Card nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, nimmt der Inhaber zur Kenntnis, dass ein Partnerbetrieb seine Leistung verweigern kann, wenn ein entsprechender Lichtbildausweis nicht vorgelegt wird. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Steiermark-Card für den Sommertourismus konzipiert ist, sodass eine Nutzung der teilnehmenden Seilbahnbetriebe unter Mitnahme von Wintersportgeräten nicht erlaubt ist. Dies bezieht sich insbesondere auf die auslaufende Wintersaison, soweit ein Schibetrieb noch aufrecht ist. Weiters ist die Nutzung der Steiermark-Card im Bereich Seilbahnen auf eine Berg- und Talfahrt pro Saison beschränkt. Soweit Karten oder Gutscheine vor Saisonbeginn (1. April) erworben werden, übernimmt die Steiermark-Card GmbH keine Haftung dafür, dass die Leistungen aus der Vorsaison auch in der kommenden Saison zur Verfügung stehen.
5. Haftung
Der Inhaber nimmt sämtliche Leistungen direkt vom Partnerbetrieb der Steiermark-Card in Anspruch. Der Inhaber nimmt zur Kenntnis, dass die Steiermark-Card ein Instrument der Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistung darstellt. Sohin kommt der entsprechende Vertrag zur Leistungserbringung zwischen dem Partnerbetrieb und dem Inhaber zustande, sodass sämtliche Ansprüche, welche aus einer Schlecht- oder Minderleistung dem Inhaber allenfalls zustehen, gegen den Partnerbetrieb geltend gemacht werden müssen. Dies gilt ebenfalls für sämtliche Haftungs-, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen einen Partnerbetrieb und die Steiermark-Card GmbH ist diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.
6. Missbrauch und Verlust
Bei Verlust oder Diebstahl der Steiermark-Card ist dies vom Inhaber umgehend zu melden. Ein Anspruch auf Ersatz der Steiermark-Card besteht nicht. Soweit eine eindeutige Zuordnung der Steiermark-Card technisch möglich ist, wird sich die Steiermark-Card GmbH jedoch gegen Vorschreibung einer Manipulationsgebühr um einen Ersatz bemühen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Steiermark-Card, insbesondere bei Weitergabe an Dritte, ist die Steiermark-Card GmbH sowie auch jeder Partnerbetrieb berechtigt, die Karte einzuziehen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche seitens des Partnerbetriebes oder der Steiermark-Card GmbH bleiben davon unberührt.
Soweit Aktionen (z.B. 1+1 Aktion der Kleinen Zeitung Club) missbräuchlich verwendet werden, behält sich die Steiermark-Card GmbH die Nachverrechnung ausdrücklich vor, wobei auch eine Manipulationsgebühr zur Verrechnung gelangt.
7. Preise und Ermäßigungen
Der Preis für die Steiermark-Card und allfällige Ermäßigungen ergeben sich aus dem Steiermark-Card-Katalog bzw. aus den auf der Website veröffentlichten Preislisten. Eine Anpassung des Preises bzw. Änderung der Preisliste oder Einführung neuer Ermäßigungen oder auch die Streichung von Ermäßigungen führt zu keinen wie immer gearteten Ansprüchen gegen die Steiermark-Card. Sohin erfolgt die Altersermäßigung nicht bezugnehmend auf den tatsächlichen Geburtstag, sondern richtet sich nach den Geburtsjahrgängen. Sofern ein Partnerbetrieb für Kinder unter 4 Jahren einen Eintritt vorsieht, ist dieser direkt mit dem Partnerbetrieb zu verrechnen.
8. Gutscheine und Gewinnspielkarten
Soweit ein Gutschein für die Steiermark-Card erworben wird, nimmt der Erwerber zustimmend zur Kenntnis, dass ein Umtausch gegen eine Karte nur in der laufenden Saison möglich ist und der Gutschein ansonsten verfällt. Da eine Abrechnung mit den Ausflugszielen jährlich erfolgt und auch die Partnerbetriebe sich ändern, ist diese jährliche Abrechnung notwendig, da die Verrechnung im Umlagesystem erfolgt. Eine Barablöse der Gutscheine ist ebenfalls nicht möglich. Gewinnspielkarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
9. Versand der Karte bei Onlinekauf
Wenn Sie die Zustellung im Onlineshop per Postversand gewählt haben, versenden wir Ihr Paket nach Eingang Ihrer Bestellung innerhalb von 3 Werktagen. Bei Verwendung des Online-Bestellformulars erfolgt der Versand innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang ohne Versandbestätigung. Die Lieferung erfolgt durch die Österreichische Post AG und dauert im Regelfall zwischen 2 bis 4 Werktage innerhalb Österreichs und 5 bis 10 Werktage in EU-Länder. Wir versenden innerhalb Österreichs versandkostenfrei und in EU-Länder zu einer Versandkostenpauschale in Höhe von 6,50 €. Sollte Ihre Bestellung binnen 4 Werktagen (Österreich) bzw. 10 Tagen (EU-Länder) nicht bei Ihnen eintreffen, kontaktieren Sie uns bitte und wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@steiermark-card.net oder telefonisch unter +43 (0)3112/22 33 0. Wir sind von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr für Sie erreichbar. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nur bei Erwerb und Zusendung einer physischen Karte die Zusendung an eine andere Lieferadresse als die Adresse des Käufers möglich ist. Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvorganges, insbesondere Bezahlvorgang, wird die digitale Karte im elektronischen Versand innerhalb 48 Stunden ohne Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagen zugestellt.
10. Widerrufsbelehrung
Ein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht. Sie haben bei Online-Kauf das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steiermark-Card GmbH, Business Park 4/1, 8200 Gleisdorf, Österreich, Tel.: 03112/22 330-0, Fax: 03112/22 330-4, E-Mail: info@steiermark-card.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Da die Steiermark-Card bereits mit Abschluss des Kaufvorganges verwendet werden kann, ohne die physische Zusendung der Karte abzuwarten, gilt dies als Zeitpunkt des Beginnes der Widerrufsfrist.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt an das von Ihnen bekanntgegebene Bankkonto, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses nachfolgende Formular aus und senden Sie es zurück.
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An
Steiermark-Card GmbH
Business Park 4/1
A-8200 Gleisdorf
FAX: 03112/22 330-4
E-Mail: info@steiermark-card.net
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
-Bestellt am (*)/erhalten am (*)
-Name des/der Verbraucher(s)
-Anschrift des/der Verbraucher(s)
-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
-Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirkung der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung entspricht.
12. Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Für allfällige weitere Vereinbarungen wird die Schriftform vereinbart. Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien Graz vereinbart.
Version 1/Saison 2024